Was gefördert wird, und was nicht
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude knüpft an eine Bedingung an, die in vielen Ratgebern untergeht: Gefördert wird eine Maßnahme, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessert. Beim Dach ist das in aller Regel die Dämmung. Ein Dach, das nur neu eingedeckt wird, erfüllt diese Bedingung nicht, so aufwendig die Arbeit auch sein mag.
Daraus folgt aber nicht, dass beim Neudecken nichts gefördert würde. Wer die Dachfläche dämmt und dafür das Dach öffnet, muss es anschließend wieder schließen. Diese Arbeiten gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Die Unterscheidung klingt spitzfindig, entscheidet aber über den ganzen Antrag.
Löst Förderung aus
Die energetische Maßnahme
Sie ist der Anlass, auf den sich der Antrag bezieht, und muss die technischen Anforderungen erfüllen.
- Dachfläche dämmen
- Oberste Geschossdecke dämmen
- Fenster erneuern
- Außen liegender Sonnenschutz
Allein kein Förderanker
Die Arbeiten drumherum
Ohne eine energetische Maßnahme gibt es sie förderrechtlich nicht. Mit ihr zählen sie zu den Ausgaben.
- Neu eindecken
- Lattung und Bahnen
- Dachrinnen und Spenglerarbeiten
- Gerüst und Entsorgung
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, die rückwirkend zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis Ende 2030 gilt. Für Anträge, die vor diesem Stichtag gestellt wurden, gilt weiterhin die vorherige Fassung, auch wenn über sie erst später entschieden wird. Zuständig für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, nicht die KfW.
Was haben Sie vor?
Sieben Vorhaben, mit denen Eigentümer typischerweise auf diese Seite kommen. Das Ergebnis beantwortet nur die erste Frage: Knüpft hier überhaupt eine Förderung an? Ob ein Antrag am Ende bewilligt wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.
Dachfläche dämmen
Energetische Maßnahme an der Gebäudehülle, in der Richtlinie ausdrücklich genannt
Förderfähig
Dämmen und im selben Zug neu eindecken
Die Dämmung ist der Förderanker, die Eindeckung eine dafür nötige Arbeit
Förderfähig, Begleitkosten zählen mit
Oberste Geschossdecke dämmen
Eigener Fördertatbestand, oft die deutlich günstigere Variante
Förderfähig
Dachfenster erneuern
Eigener Tatbestand der Richtlinie, mit eigenem Anforderungswert
Förderfähig
Nur neu eindecken
Verbessert den Wärmeschutz nicht, damit fehlt der Anlass
Allein nicht förderfähig
Arbeiten am Dachstuhl, ohne zu dämmen
Statik und Holzschutz sind keine energetischen Maßnahmen
Allein nicht förderfähig
Sturmschaden reparieren
Eine Instandsetzung stellt den alten Zustand wieder her
Allein nicht förderfähig
Wo in dieser Liste eine förderfähige Maßnahme steht, folgt die zweite Frage: Welche Arbeiten dürfen im selben Antrag abgerechnet werden?
Was bei einer geförderten Dachdämmung dazugehören kann
Der Maßstab steht im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen: Gefördert wird, was für Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Maßnahme unmittelbar erforderlich ist. Für Dachflächen führt das Infoblatt eine ausführliche Liste. Sie lässt sich in drei Gruppen ordnen.
Das Dach wieder schließen
- Abbruch der alten Eindeckung, auch Dachpappe, Schweißbahnen und Asbest
- Dachlattung, Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Die neue Eindeckung, beim Flachdach der neue Dachabschluss
- Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche und Spenglerarbeiten
Die Konstruktion anpassen
- Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei einer Zwischensparrendämmung
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder einzelner Teile davon
- Dachgauben, Oberlichter und Lichtkuppeln
- Änderung des Dachüberstands, Einfassung des Schornsteinkopfs
Baustelle und Wiederherstellung
- Gerüst und Baustelleneinrichtung
- Entsorgung, auch von Schadstoffen und Sonderabfällen
- Innenverkleidung der Dämmung samt Maler- und Tapezierarbeiten
Auch im Zusammenhang nicht abrechenbar
- Alles, was das Grundstück betrifft: Herrichtung, Erschließung, Zuwegung
- Außenanlagen und Freiflächen
- Gebrauchte Bauteile sowie Eigenbauten und Prototypen
- Baunebenkosten für Arbeiten, die nicht mitgefördert werden
Entscheidend ist nicht, ob eine Position zum Dach gehört. Sie muss für die geförderte energetische Maßnahme erforderlich sein.
Der Fördersatz wird auf die Summe dieser Ausgaben angewendet, begrenzt durch eine Höchstgrenze: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten. Unterhalb von 300 Euro förderfähiger Ausgaben beginnt die Förderung gar nicht erst. Wie hoch die Ausgaben bei einer Dachsanierung typischerweise ausfallen, steht bei den Kostenspannen für die Dachsanierung.
Die Reihenfolge, an der es meistens scheitert
In vielen Ratgebern steht der Satz „erst den Antrag stellen, dann den Auftrag vergeben". Er ist gut gemeint und führt in die Irre. Das BAFA verlangt das Gegenteil: Zur Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen. Entscheidend ist, was in diesem Vertrag steht.
Hier entscheidet sich der Anspruch
Vertrag mit Bedingung schließen
Spätestens zur Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der die oben genannte Bedingung enthält und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt.
Energieeffizienz-Experten einbinden
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das Pflicht. Die Fachleute stehen in der Expertenliste des Bundes. Ihre Leistungen sind selbst förderfähig.
Projektbeschreibung und TPB-Nummer
Der Fachbetrieb oder der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung und gibt Ihnen eine TPB-Nummer. Die Nummer gilt zwei Monate und wird im Antrag abgefragt.
Antrag im BAFA-Portal stellen
Erst jetzt, mit vorliegendem bedingtem Vertrag und gültiger TPB-Nummer.
Umsetzen
Nach dem Zuwendungsbescheid ist die Lage klar. Wer schon nach der Antragstellung anfängt, darf das, trägt das Risiko aber selbst: Läuft es anders als beantragt, fehlt für diesen Teil die Grundlage.
Verwendungsnachweis einreichen
Dafür braucht es zuerst den technischen Projektnachweis mit einer TPN-Nummer, die ebenfalls zwei Monate gilt. Der Nachweis selbst muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA sein.
Was der Sanierungsfahrplan wirklich bringt
Über den individuellen Sanierungsfahrplan liest man fast überall dasselbe: Mit ihm gebe es 20 statt 15 Prozent. Diese Zahl steht so in keiner Fördersituation. Der Bonus von fünf Prozentpunkten wird nur auf den Teil der Ausgaben angewendet, der 30.000 Euro übersteigt, und er setzt voraus, dass mindestens dieser Betrag investiert wird. Zusätzlich muss die Maßnahme innerhalb von fünfzehn Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden.
Was dabei herauskommt, lässt sich für ein Haus mit einer Wohneinheit durchrechnen.
| Ausgaben | Grundförderung 15 % | iSFP-Bonus | Zuschuss | Effektiv |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 4.500 € | 0 € | 4.500 € | 15,0 % |
| 40.000 € | 6.000 € | 500 € | 6.500 € | 16,3 % |
| 50.000 € | 7.500 € | 1.000 € | 8.500 € | 17,0 % |
| 60.000 € | 9.000 € | 1.500 € | 10.500 € | 17,5 % |
Die effektive Quote bewegt sich zwischen 15,0 und 17,5 Prozent. Zwanzig Prozent werden auf keinen einzigen Euro gezahlt, weil die Höchstgrenze bei 60.000 Euro endet, bevor der Bonus den Durchschnitt so weit heben könnte.
Der eigentliche Effekt des Sanierungsfahrplans steckt an einer anderen Stelle: Er verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro. Bei einem Vorhaben über 60.000 Euro macht das 6.000 Euro Unterschied, und davon stammen 4.500 Euro aus der höheren Grenze und nur 1.500 Euro aus dem Bonus selbst.
Welche Werte das Dach erreichen muss
Damit eine Dämmung gefördert wird, muss das fertige Bauteil einen Höchstwert einhalten. Der Wärmedurchgangskoeffizient beschreibt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht. Je kleiner die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.
| Bauteil | Höchstwert |
|---|---|
| Dachfläche beim Schrägdach, samt Kehlbalkenlage | 0,14 |
| Flachdach und abgedichtete Dachflächen | 0,14 |
| Oberste Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 |
| Dachgaube | 0,20 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
Diese Werte sind Förderbedingungen, keine Bauvorschriften. Sie liegen deutlich unter dem, was das Ordnungsrecht verlangt. Wer nur die gesetzliche Anforderung erfüllt, hat rechtlich alles richtig gemacht und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Was das für eine Dämmung zwischen niedrigen Sparren bedeutet, steht bei den Dämmvarianten und ihren Anforderungen. Welche Pflicht bei einer Dachsanierung überhaupt ausgelöst wird, steht in der Übersicht zur Dachsanierung.
Zuschuss, Kredit oder Steuerermäßigung
Für eine Dachdämmung kommen drei Wege in Betracht. Für dieselbe Maßnahme muss man sich zwischen Zuschuss und Steuerermäßigung entscheiden: Die Förderrichtlinie verlangt eine Erklärung, für diese Maßnahme keine steuerliche Förderung zu beantragen, und das Einkommensteuergesetz schließt die Ermäßigung aus, wenn zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer mehrere verschiedene Maßnahmen durchführt, darf sie aufteilen: eine über die Förderung, eine andere über die Steuer.
| Zuschuss beim BAFA | Ergänzungskredit der KfW | Steuerermäßigung § 35c EStG | |
|---|---|---|---|
| Wer es bekommt | Eigentümer, auch bei vermieteten Objekten | Wer bereits eine Zuschusszusage hat | Nur wer das Haus ausschließlich selbst bewohnt |
| Alter des Gebäudes | mindestens 5 Jahre | wie beim Zuschuss | älter als 10 Jahre |
| Was dabei herauskommt | 15 % der förderfähigen Ausgaben, dazu mögliche Boni | ein zinsgünstiger Kredit für den Teil oberhalb der Förderhöchstgrenze | zusammen 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt |
| Wann Sie handeln müssen | vor der Beauftragung | zusammen mit dem Zuschuss | mit der Steuererklärung nach Abschluss |
| Energieeffizienz-Experte | Pflicht an der Gebäudehülle | über den Zuschuss abgedeckt | nicht nötig, aber zur Hälfte begünstigt |
Der Ergänzungskredit ist kein eigener Weg, sondern eine Ergänzung: Er setzt voraus, dass bereits eine Zuschusszusage vorliegt, und finanziert den Teil der Kosten, der über die Förderhöchstgrenze hinausgeht. Eine Zinsverbilligung gibt es für selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre: sieben Prozent im Jahr des Abschlusses, sieben im Folgejahr, sechs im dritten, jeweils gedeckelt. Sie setzt voraus, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt, dass die Rechnung auf Deutsch vorliegt und unbar bezahlt wird. Welche technischen Anforderungen für diesen Weg gelten, regelt eine eigene Rechtsverordnung, die wir hier nicht wiedergeben.
Wodurch eine bewilligte Förderung noch verloren geht
Ein bewilligter Zuschuss ist noch kein ausgezahlter Zuschuss. Fünf Punkte entscheiden darüber, ob das Geld am Ende ankommt.
- Der Vertrag ohne Bedingung. Wer unbedingt beauftragt und danach den Antrag stellt, hat vorzeitig begonnen.
- Die versäumte Sechs-Monats-Frist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bleiben sechs Monate für den Verwendungsnachweis. Danach entfällt der Auszahlungsanspruch.
- Abgelaufene Nummern. Die TPB- und die TPN-Nummer gelten je zwei Monate. Verzögert sich der Antrag oder der Nachweis, muss die Bestätigung neu erstellt werden.
- Der verfehlte Höchstwert. Wird der U-Wert nicht erreicht, fehlt die Fördervoraussetzung, auch wenn alles andere stimmt.
- Zu viel Förderung aus mehreren Töpfen. Kommen andere öffentliche Mittel hinzu, gilt eine Obergrenze von 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben. Wird sie überschritten, ist das anzuzeigen, der Anteil wird gekürzt und Überzahltes zurückgefordert.
Dazu kommt eine Bindung, die über den Bauabschluss hinausreicht: Die geförderten Bauteile sind mindestens zehn Jahre entsprechend zu nutzen. Geförderte Vorhaben werden stichprobenartig geprüft, teilweise vor Ort.