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Förderung für die Dachsanierung: Was gefördert wird und in welcher Reihenfolge

Ob es für eine Dachsanierung Geld vom Staat gibt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Wird das Dach dabei energetisch besser? Diese Seite zeigt, was daraus folgt und was vor der Unterschrift zu klären ist.

·Betreiber und Redaktion

Veröffentlicht am · 6 Quellen

Was gefördert wird, und was nicht

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude knüpft an eine Bedingung an, die in vielen Ratgebern untergeht: Gefördert wird eine Maßnahme, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessert. Beim Dach ist das in aller Regel die Dämmung. Ein Dach, das nur neu eingedeckt wird, erfüllt diese Bedingung nicht, so aufwendig die Arbeit auch sein mag.

Daraus folgt aber nicht, dass beim Neudecken nichts gefördert würde. Wer die Dachfläche dämmt und dafür das Dach öffnet, muss es anschließend wieder schließen. Diese Arbeiten gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Die Unterscheidung klingt spitzfindig, entscheidet aber über den ganzen Antrag.

Löst Förderung aus

Die energetische Maßnahme

Sie ist der Anlass, auf den sich der Antrag bezieht, und muss die technischen Anforderungen erfüllen.

  • Dachfläche dämmen
  • Oberste Geschossdecke dämmen
  • Fenster erneuern
  • Außen liegender Sonnenschutz

Allein kein Förderanker

Die Arbeiten drumherum

Ohne eine energetische Maßnahme gibt es sie förderrechtlich nicht. Mit ihr zählen sie zu den Ausgaben.

  • Neu eindecken
  • Lattung und Bahnen
  • Dachrinnen und Spenglerarbeiten
  • Gerüst und Entsorgung

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, die rückwirkend zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis Ende 2030 gilt. Für Anträge, die vor diesem Stichtag gestellt wurden, gilt weiterhin die vorherige Fassung, auch wenn über sie erst später entschieden wird. Zuständig für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, nicht die KfW.

Was haben Sie vor?

Sieben Vorhaben, mit denen Eigentümer typischerweise auf diese Seite kommen. Das Ergebnis beantwortet nur die erste Frage: Knüpft hier überhaupt eine Förderung an? Ob ein Antrag am Ende bewilligt wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.

  • Dachfläche dämmen

    Energetische Maßnahme an der Gebäudehülle, in der Richtlinie ausdrücklich genannt

    Förderfähig

  • Dämmen und im selben Zug neu eindecken

    Die Dämmung ist der Förderanker, die Eindeckung eine dafür nötige Arbeit

    Förderfähig, Begleitkosten zählen mit

  • Oberste Geschossdecke dämmen

    Eigener Fördertatbestand, oft die deutlich günstigere Variante

    Förderfähig

  • Dachfenster erneuern

    Eigener Tatbestand der Richtlinie, mit eigenem Anforderungswert

    Förderfähig

  • Nur neu eindecken

    Verbessert den Wärmeschutz nicht, damit fehlt der Anlass

    Allein nicht förderfähig

  • Arbeiten am Dachstuhl, ohne zu dämmen

    Statik und Holzschutz sind keine energetischen Maßnahmen

    Allein nicht förderfähig

  • Sturmschaden reparieren

    Eine Instandsetzung stellt den alten Zustand wieder her

    Allein nicht förderfähig

Wo in dieser Liste eine förderfähige Maßnahme steht, folgt die zweite Frage: Welche Arbeiten dürfen im selben Antrag abgerechnet werden?

Was bei einer geförderten Dachdämmung dazugehören kann

Der Maßstab steht im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen: Gefördert wird, was für Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Maßnahme unmittelbar erforderlich ist. Für Dachflächen führt das Infoblatt eine ausführliche Liste. Sie lässt sich in drei Gruppen ordnen.

Das Dach wieder schließen

  • Abbruch der alten Eindeckung, auch Dachpappe, Schweißbahnen und Asbest
  • Dachlattung, Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
  • Die neue Eindeckung, beim Flachdach der neue Dachabschluss
  • Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche und Spenglerarbeiten

Die Konstruktion anpassen

  • Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei einer Zwischensparrendämmung
  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder einzelner Teile davon
  • Dachgauben, Oberlichter und Lichtkuppeln
  • Änderung des Dachüberstands, Einfassung des Schornsteinkopfs

Baustelle und Wiederherstellung

  • Gerüst und Baustelleneinrichtung
  • Entsorgung, auch von Schadstoffen und Sonderabfällen
  • Innenverkleidung der Dämmung samt Maler- und Tapezierarbeiten

Auch im Zusammenhang nicht abrechenbar

  • Alles, was das Grundstück betrifft: Herrichtung, Erschließung, Zuwegung
  • Außenanlagen und Freiflächen
  • Gebrauchte Bauteile sowie Eigenbauten und Prototypen
  • Baunebenkosten für Arbeiten, die nicht mitgefördert werden

Entscheidend ist nicht, ob eine Position zum Dach gehört. Sie muss für die geförderte energetische Maßnahme erforderlich sein.

Der Fördersatz wird auf die Summe dieser Ausgaben angewendet, begrenzt durch eine Höchstgrenze: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten. Unterhalb von 300 Euro förderfähiger Ausgaben beginnt die Förderung gar nicht erst. Wie hoch die Ausgaben bei einer Dachsanierung typischerweise ausfallen, steht bei den Kostenspannen für die Dachsanierung.

Die Reihenfolge, an der es meistens scheitert

In vielen Ratgebern steht der Satz „erst den Antrag stellen, dann den Auftrag vergeben". Er ist gut gemeint und führt in die Irre. Das BAFA verlangt das Gegenteil: Zur Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen. Entscheidend ist, was in diesem Vertrag steht.

  1. Hier entscheidet sich der Anspruch

    Vertrag mit Bedingung schließen

    Spätestens zur Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der die oben genannte Bedingung enthält und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt.

  2. Energieeffizienz-Experten einbinden

    Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das Pflicht. Die Fachleute stehen in der Expertenliste des Bundes. Ihre Leistungen sind selbst förderfähig.

  3. Projektbeschreibung und TPB-Nummer

    Der Fachbetrieb oder der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung und gibt Ihnen eine TPB-Nummer. Die Nummer gilt zwei Monate und wird im Antrag abgefragt.

  4. Antrag im BAFA-Portal stellen

    Erst jetzt, mit vorliegendem bedingtem Vertrag und gültiger TPB-Nummer.

  5. Umsetzen

    Nach dem Zuwendungsbescheid ist die Lage klar. Wer schon nach der Antragstellung anfängt, darf das, trägt das Risiko aber selbst: Läuft es anders als beantragt, fehlt für diesen Teil die Grundlage.

  6. Verwendungsnachweis einreichen

    Dafür braucht es zuerst den technischen Projektnachweis mit einer TPN-Nummer, die ebenfalls zwei Monate gilt. Der Nachweis selbst muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA sein.

Was der Sanierungsfahrplan wirklich bringt

Über den individuellen Sanierungsfahrplan liest man fast überall dasselbe: Mit ihm gebe es 20 statt 15 Prozent. Diese Zahl steht so in keiner Fördersituation. Der Bonus von fünf Prozentpunkten wird nur auf den Teil der Ausgaben angewendet, der 30.000 Euro übersteigt, und er setzt voraus, dass mindestens dieser Betrag investiert wird. Zusätzlich muss die Maßnahme innerhalb von fünfzehn Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden.

Was dabei herauskommt, lässt sich für ein Haus mit einer Wohneinheit durchrechnen.

Zuschuss mit vorliegendem Sanierungsfahrplan, eine Wohneinheit, Maßnahme an der Gebäudehülle. Der Bonus wird nur auf den Teil der Ausgaben über 30.000 € gezahlt. Eigene Berechnung nach Nummer 8.4.2 der Förderrichtlinie.
AusgabenGrundförderung 15 %iSFP-BonusZuschussEffektiv
30.000 €4.500 €0 €4.500 €15,0 %
40.000 €6.000 €500 €6.500 €16,3 %
50.000 €7.500 €1.000 €8.500 €17,0 %
60.000 €9.000 €1.500 €10.500 €17,5 %

Die effektive Quote bewegt sich zwischen 15,0 und 17,5 Prozent. Zwanzig Prozent werden auf keinen einzigen Euro gezahlt, weil die Höchstgrenze bei 60.000 Euro endet, bevor der Bonus den Durchschnitt so weit heben könnte.

Der eigentliche Effekt des Sanierungsfahrplans steckt an einer anderen Stelle: Er verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro. Bei einem Vorhaben über 60.000 Euro macht das 6.000 Euro Unterschied, und davon stammen 4.500 Euro aus der höheren Grenze und nur 1.500 Euro aus dem Bonus selbst.

Welche Werte das Dach erreichen muss

Damit eine Dämmung gefördert wird, muss das fertige Bauteil einen Höchstwert einhalten. Der Wärmedurchgangskoeffizient beschreibt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht. Je kleiner die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Höchstwerte für Wohngebäude nach den Technischen Mindestanforderungen zur Förderrichtlinie, in W/(m²·K)
BauteilHöchstwert
Dachfläche beim Schrägdach, samt Kehlbalkenlage0,14
Flachdach und abgedichtete Dachflächen0,14
Oberste Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume0,14
Dachgaube0,20
Dachflächenfenster1,0

Diese Werte sind Förderbedingungen, keine Bauvorschriften. Sie liegen deutlich unter dem, was das Ordnungsrecht verlangt. Wer nur die gesetzliche Anforderung erfüllt, hat rechtlich alles richtig gemacht und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Was das für eine Dämmung zwischen niedrigen Sparren bedeutet, steht bei den Dämmvarianten und ihren Anforderungen. Welche Pflicht bei einer Dachsanierung überhaupt ausgelöst wird, steht in der Übersicht zur Dachsanierung.

Zuschuss, Kredit oder Steuerermäßigung

Für eine Dachdämmung kommen drei Wege in Betracht. Für dieselbe Maßnahme muss man sich zwischen Zuschuss und Steuerermäßigung entscheiden: Die Förderrichtlinie verlangt eine Erklärung, für diese Maßnahme keine steuerliche Förderung zu beantragen, und das Einkommensteuergesetz schließt die Ermäßigung aus, wenn zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer mehrere verschiedene Maßnahmen durchführt, darf sie aufteilen: eine über die Förderung, eine andere über die Steuer.

Die drei Wege im Vergleich
Zuschuss beim BAFAErgänzungskredit der KfWSteuerermäßigung § 35c EStG
Wer es bekommtEigentümer, auch bei vermieteten ObjektenWer bereits eine Zuschusszusage hatNur wer das Haus ausschließlich selbst bewohnt
Alter des Gebäudesmindestens 5 Jahrewie beim Zuschussälter als 10 Jahre
Was dabei herauskommt15 % der förderfähigen Ausgaben, dazu mögliche Boniein zinsgünstiger Kredit für den Teil oberhalb der Förderhöchstgrenzezusammen 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt
Wann Sie handeln müssenvor der Beauftragungzusammen mit dem Zuschussmit der Steuererklärung nach Abschluss
Energieeffizienz-ExpertePflicht an der Gebäudehülleüber den Zuschuss abgedecktnicht nötig, aber zur Hälfte begünstigt

Der Ergänzungskredit ist kein eigener Weg, sondern eine Ergänzung: Er setzt voraus, dass bereits eine Zuschusszusage vorliegt, und finanziert den Teil der Kosten, der über die Förderhöchstgrenze hinausgeht. Eine Zinsverbilligung gibt es für selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.

Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre: sieben Prozent im Jahr des Abschlusses, sieben im Folgejahr, sechs im dritten, jeweils gedeckelt. Sie setzt voraus, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt, dass die Rechnung auf Deutsch vorliegt und unbar bezahlt wird. Welche technischen Anforderungen für diesen Weg gelten, regelt eine eigene Rechtsverordnung, die wir hier nicht wiedergeben.

Wodurch eine bewilligte Förderung noch verloren geht

Ein bewilligter Zuschuss ist noch kein ausgezahlter Zuschuss. Fünf Punkte entscheiden darüber, ob das Geld am Ende ankommt.

  1. Der Vertrag ohne Bedingung. Wer unbedingt beauftragt und danach den Antrag stellt, hat vorzeitig begonnen.
  2. Die versäumte Sechs-Monats-Frist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bleiben sechs Monate für den Verwendungsnachweis. Danach entfällt der Auszahlungsanspruch.
  3. Abgelaufene Nummern. Die TPB- und die TPN-Nummer gelten je zwei Monate. Verzögert sich der Antrag oder der Nachweis, muss die Bestätigung neu erstellt werden.
  4. Der verfehlte Höchstwert. Wird der U-Wert nicht erreicht, fehlt die Fördervoraussetzung, auch wenn alles andere stimmt.
  5. Zu viel Förderung aus mehreren Töpfen. Kommen andere öffentliche Mittel hinzu, gilt eine Obergrenze von 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben. Wird sie überschritten, ist das anzuzeigen, der Anteil wird gekürzt und Überzahltes zurückgefordert.

Dazu kommt eine Bindung, die über den Bauabschluss hinausreicht: Die geförderten Bauteile sind mindestens zehn Jahre entsprechend zu nutzen. Geförderte Vorhaben werden stichprobenartig geprüft, teilweise vor Ort.

Wir haben schon unterschrieben. Ist die Förderung weg?
Das hängt daran, was im Vertrag steht. Verlangt wird ein Vertrag, dessen Gültigkeit an die Förderzusage geknüpft ist. Ob ein bereits geschlossener Vertrag diese Bedingung erfüllt oder noch erfüllen kann, klären Sie mit dem Fachbetrieb und der Bewilligungsstelle. Wir können das nicht beurteilen.
Lohnt sich der Sanierungsfahrplan bei kleineren Beträgen?
Für den Bonus nicht: Unterhalb von 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben wirkt er rechnerisch gar nicht. Ein Sanierungsfahrplan kann trotzdem sinnvoll sein, wenn mehrere Maßnahmen über Jahre anstehen. Das ist dann aber eine Planungsentscheidung, keine Förderrechnung.
Gibt es die Förderung auch noch in zwei Jahren?
Die geltende Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Was innerhalb dieser Frist geändert wird, entscheidet der Bund. Allein im Jahr 2026 haben sich die Bedingungen einmal grundlegend geändert, deshalb steht auf dieser Seite der Stand, auf den sie sich bezieht.

Quellen

Alle Angaben wurden an der genannten Stelle selbst gelesen. Das Datum nennt den Tag des Abrufs.

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesanzeiger

    abgerufen am

    Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 (öffnet in neuem Tab)

    BAnz AT 27.08.2026 B1. In Kraft seit 21.07.2026, Geltung bis 31.12.2030. Trägt Fördersätze, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus, Kumulierung und die Technischen Mindestanforderungen als Anlage.

  2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    abgerufen am

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (öffnet in neuem Tab)

    Grundfördersatz, Mindestinvestition, Höchstgrenzen und die Berechnungsweise des iSFP-Bonus.

  3. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    abgerufen am

    Informationen zur Antragstellung (öffnet in neuem Tab)

    Der Ablauf in fünf Schritten, einschließlich der Bedingung im Vertrag und der Frist für den Verwendungsnachweis.

  4. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / KfW

    abgerufen am

    Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen — Sanieren, Version 11.0 (09/2026) (öffnet in neuem Tab)

    Nummer 2.2 listet die am Dach abrechenbaren Positionen, Nummer 8 die Umfeldmaßnahmen, Nummer 9 die Ausschlüsse.

  5. KfW Bankengruppe

    abgerufen am

    Merkblatt Kredit Nr. 358/359, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit — Wohngebäude (öffnet in neuem Tab)

    Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026. Trägt die Voraussetzung einer vorliegenden Zuschusszusage und die Einkommensgrenze der Zinsverbilligung.

  6. Bundesministerium der Justiz

    abgerufen am

    § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (öffnet in neuem Tab)

    Prozentsätze, Höchstbetrag, Mindestalter des Gebäudes und der Ausschluss bei öffentlicher Förderung.

Passende Ratgeber

Bevor Sie etwas unterschreiben

Die Förderung setzt an den förderfähigen Ausgaben an, und die hängen am Umfang der Maßnahme. Wie sich dieser Umfang auf die Summe auswirkt, steht mit offengelegten Annahmen auf der Kostenseite. Wer die Größenordnung kennt, weiß auch, ob sich ein Sanierungsfahrplan rechnet.

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